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Schwarz auf Weiss

Archiv

Krankenhaushaftpflicht – Quo vadis?

In Sachen Haftpflichtversicherung geht das Gesundheitswesen schweren Zeiten entgegen, sofern keine Hilfe von staatlicher Seite kommt. Zu dieser Auffassung gelangen die Autoren dieses Beitrags. Rund sieben Jahre nach der Haftpflichtkrise im deutschen Krankenhausmarkt, ausgelöst durch den Ausstieg der Zurich-Versicherung, beleuchten sie aus dem Blickwinkel der Ecclesia Gruppe, des führenden Versicherungsmaklers für das Heilwesen, das Thema „Haftpflichtversicherungen für Krankenhäuser“.

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Praxis-Inhaltsversicherung für hebammengeleitete Einrichtungen

Neben der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung und der Rechtsschutzversicherung ist die Inhaltsversicherung eine weitere wichtige Absicherung der Gewerberisiken in allen Branchen. Exklusiv für die Mitglieder des Deutschen Hebammenverband e.V. haben wir eine Versicherungslösung speziell für Ihr Berufsbild entwickelt. 

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Hebammenschülerinnen und -studentinnen kostenfrei versichert

Da uns die Zukunft der Hebammen am Herzen liegt, haben wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Hebammenverband eine für Hebammenschülerinnen und -studentinnen beitragsfreie Haftpflichtversicherung ins Leben gerufen. Der Versicherungsschutz greift ab 1.7.2017, allerdings nachrangig zu eventuell bereits bestehenden Haftpflichtversicherungen. Wir betrachten dies als nicht unerheblichen Beitrag, dem Nachwuchsmangel entgegen zu wirken. 

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Neue Gruppenrechtsschutzversicherung ab 01.01.2017

Als Mitglied des Deutschen Hebammenverband e.V. (DHV) haben Sie Zugang zu einer speziellen Gruppenrechtsschutzversicherung, die Ihr Berufsverband in Kooperation mit der hevianna Versicherungsdienst GmbH exklusiv für Sie vorhält. Mit den Jahren wechselt nun erstmals auch der Versicherer: Der neue Anbieter ab 2017 heißt ERGO Group AG.

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Zweijahresvertrag sichert Berufsrisiken ab

Am 1. Juli ist der Gruppenhaftpflichtvertrag des Deutschen Hebammenverbandes e.V. (DHV) in Kraft getreten. Er sichert die beruflichen Risiken von Hebammen ab, die über den DHV versichert sind. Der Vertrag läuft bis 1. Juli 2018.

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Recht – Was be­deu­ten „Ver­trag­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz“ und “Nach­haf­tung”?

Nicht jede Schwan­ger­schaft und Ent­bin­dung ver­läuft wie ge­plant. Manch­mal ist die Ent­bin­dung kom­pli­zier­ter als vor­her­ge­se­hen. Die Ge­sund­heit des Neu­ge­bo­re­nen oder der Mut­ter kön­nen be­ein­träch­tigt wer­den. Dann kann es vor­kom­men, dass von der Heb­am­me Scha­den­er­satz ge­for­dert wird. Manch­mal pas­siert das auch noch Jahre nach der Ge­burt. Meis­tens sind es die Kran­ken-, Pfle­ge- und Ren­ten­kas­sen sowie die Kom­mu­nen, die ihre Kos­ten als Re­gress von der Heb­am­me zu­rück for­dern.

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Haft­pflicht­schutz für Heb­am­men

Unsere Berufs-Haftpflichtversicherung ist auf die ganz speziellen Bedürfnisse von Hebammen zugeschnitten. In jedem Beruf gibt es besondere Tätigkeitsgebiete, jeder Beruf hat unterschiedliche Risiken. Wir bieten einen Versicherungsschutz, der passgenau für die Lage von Hebammen entwickelt wurde. Als Makler sind wir dabei unabhängig von Versicherungen und vertreten die Interessen unserer Kundinnen.

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Versicherung – Ist mein Hund dann auch ver­si­chert?

Haus­tie­re kön­nen manch­mal wild sein, Ge­gen­stän­de und Woh­nungs­ein­rich­tung zer­stö­ren oder Men­schen ver­let­zen. Dann ist die Tier­hal­te­rin/der Tier­hal­ter ver­pflich­tet, für den Scha­den zu haf­ten. Im Ver­si­che­rungs­pa­ket des hevi­an­na Ver­si­che­rungs­diens­tes ist eine Hun­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung ein­ge­schlos­sen. Diese zu­sätz­li­che Leis­tung er­höht nicht Ihren Ver­si­che­rungs­bei­trag. Hunde sind nicht über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­ge­deckt.

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Versicherung – Was be­deu­tet ei­gent­lich Haft­pflicht?

Situationen für eine Haftpflicht können schnell und völlig unbeabsichtigt entstehen. Immer wenn jemand fremdes Eigentum beschädigt und der Eigentümer/die Eigentümerin auf einer Wiedergutmachung des Schadens besteht, ist der Verursacher/die Verursacherin gesetzlich verpflichtet, den Scha­den auszugleichen.
 

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Versicherung – Was ist ein For­men­wech­sel?

Als Heb­am­me kön­nen Sie wäh­len, ob Sie frei­be­ruf­lich oder an­ge­stellt ar­bei­ten möch­ten. Die Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung passt sich Ihrer Si­tua­ti­on an. Sie su­chen sich genau den Ver­si­che­rungs­ver­trag aus, der für Sie je­weils zu­tref­fend ist. Ein Wech­sel zwi­schen den For­men ist unter Ein­hal­tung der Min­dest­lauf­zei­ten vier­mal jähr­lich mög­lich.
 

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Versicherung – Was ist eine Grup­pen­ver­si­che­rung?

Das ei­ge­ne Haus samt Haus­rat, das Fa­mi­li­en­au­to oder auch die Ri­si­ken einer Reise kön­nen ver­si­chert wer­den. Die meis­ten Men­schen schlie­ßen ihre Ver­si­che­run­gen in­di­vi­du­ell und di­rekt ab. Viele Ar­beit­ge­ber und Be­rufs­ver­bän­de bie­ten je­doch auch Grup­pen­ver­trä­ge für ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter oder Mit­glie­der an. Die Ver­si­cher­ten kom­men durch den Grup­pen­ver­trag in den Vor­teil eines pass­ge­nau­en Ver­tra­ges, der ihre spe­zi­el­le be­ruf­li­che Tä­tig­keit be­rück­sich­tigt.

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Recht – Wozu brau­che ich ei­gent­lich eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Im pri­va­ten wie im be­ruf­li­chen Be­reich kann es schnell zu Haft­pflicht­fäl­len kom­men. Um sich gegen die­ses Ri­si­ko ab­zu­si­chern, kann man eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen. Der Grup­pen­ver­trag des DHV um­fasst eine pri­va­te und eine be­ruf­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist dabei kos­ten­frei für Sie im Ver­trag ein­ge­schlos­sen.
 

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