Schon ein kleiner Brandherd oder ein Leitungswasserschaden kann eine Praxis für lange Zeit unbenutzbar machen. Obwohl nicht gearbeitet werden kann, müssen Miete, Strom, Gehälter, Versicherungen etc. weitergezahlt werden. Dies kann die berufliche Existenz gefährden.
Die Praxisinhaltsversicherung bietet für diese Risiken Schutz.
Neben der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung und der Rechtsschutzversicherung ist die Inhaltsversicherung der dritte Baustein einer soliden Absicherung der Hebammentätigkeit.
Die Betriebseinrichtung ist versichert gegen die Gefahren:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
- Naturgefahren
- Glasbruch
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus und Beraubung
- Überspannungsschäden
- Überschwemmung und Rückstau
- Innere Unruhen
- Böswillige Beschädigung
- Unbenannte Gefahren
Kommt es über den versicherten Sachschaden hinaus zu weiteren Vermögensnachteilen, sind diese Kosten ebenfalls versichert.
Highlight: Das Abhandenkommen des Hebammenkoffers ist bis 2.500 Euro mitversichert.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Schicken Sie uns den ausgefüllten Fragebogen Praxisinhaltsversicherung per Post, E-Mail oder Fax.