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Aktuelles

Gruppenhaftpflichtversicherung Sondervereinbarung bis 30.09.2022

Damit unsere versicherten Hebammen schnellstmöglich auf Neuerungen und Anordnungen, die aufrund der Covid-19-Pandemie erfolgen, reagieren können, haben wir in Zusammenarbeit mit dem DHV und der Versicherungskammer Bayern einige Sondervereinbarungen für den Krisenmodus Corona getroffen und diese bis zum 30.09.2022 verlängert.
 

Was passiert, wenn ich für anderweitige medizinische Tätigkeiten eingesetzt werde?

Aufnahme fachübergreifende/medizinische Tätigkeiten

Sofern Sie auf Anordnung fachangrenzend für Corona Patienten im Notfall eingesetzt werden (z.B. in den befindlichen Notlagern in Messehallen usw.) haben wir den Versicherungsschutz um fachübergreifende bzw. andere medizinische Tätigkeiten im Rahmen und Umfang der RBHHeilw und AHB erweitert, soweit es sich nicht um ärztliche Tätigkeiten handelt

 

Was passiert, wenn ich verhindert bin und die geplante Geburt nicht durchführen kann?

Vertretungsregelung bei Verhinderung

Es kann nun vermehrt dazu kommen, dass Sie eine Geburt angenommen haben, jedoch an dem Tag der Geburt verhindert sind, etwa weil Sie selbst sich in Quarantäne begeben müssen oder weitere Geburtsbetreuungen kurzfristig hinzugekommen sind. In dem Fall kann Sie eine andere Hebamme oder eine Entlastungsassistentin vertreten, auch wenn diese nicht selbst versichert ist. Die persönliche gesetzliche Haftung der Vertreterin bzw. Entlastungsassistentin aus der hebammenspezifischen Tätigkeit während des „Corona-Einsatzes“ wird durch Ihre Versicherung mit abgedeckt. Bitte beachten Sie jedoch, sollte es zu einem Schadenfall kommen, dass Ihr Versicherungsvertrag vorschadenbelastet ist.

 

Was passiert, wenn ich durch eine Behörde oder die öffentliche Hand zu einer Tätigkeit herangezogen werde?

Hoheitliche Tätigkeit der Hebamme

Auch für etwaige angeordnete hoheitliche Tätigkeiten erhalten Sie über Ihre Versicherung Versicherungsschutz. Das gilt insbesondere für die Abwehr unberechtigter Ansprüche oder Regress bei grober Fahrlässigkeit.

 

Was passiert, wenn ich eine Corona Testung durchführen muss?

Abstrich und Corona Testung

Sie haben Versicherungsschutz für die Durchführung von Corona Tests inkl. der Entnahme des Abstrichs durch Mund und Nase. Sofern die Testung außerhalb Ihrer hebammentypischen Tätigkeit durchgeführt wird (z.B. Bürgertestung), besteht Versicherungsschutz nur bei bestehender Beauftragung durch das Gesundheitsamt.