Häufig gestellte Fragen zu hevianna

In unseren FAQ finden Sie verständliche Antworten zu hevianna, unseren Versicherungslösungen und zur Unterstützung für Hebammen. Schnell, kompakt und jederzeit abrufbar – für die Infos, die Sie wirklich brauchen.

Allgemeines Verständnis

Was ist hevianna?

hevianna ist ein spezialisierter Versicherungsmakler, der ausschließlich für Hebammen tätig ist. Wir entwickeln und betreuen Versicherungslösungen, die gezielt auf die beruflichen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen von Hebammen zugeschnitten sind.

Für wen ist das Angebot von hevianna gedacht?

Das Angebot richtet sich an Hebammen, die Mitglied im Deutschen Hebammenverband (DHV) sind – unabhängig davon, ob sie freiberuflich arbeiten, im Geburtshaus tätig sind oder in einer Klinik angestellt sind.

Warum ist eine DHV-Mitgliedschaft Voraussetzung?

Die Versicherungslösungen von hevianna sind exklusiv über den DHV-Gruppenvertrag organisiert. Diese Bündelung ermöglicht stabile Prämien, hohe Deckungssummen und verlässliche Vertragsbedingungen, die im Einzelvertrag so nicht erreichbar wären.

Auf wessen Seite steht hevianna?

Als unabhängiger Makler steht hevianna ausschließlich auf der Seite der Hebammen. Wir vertreten ihre Interessen gegenüber den Versicherern und begleiten sie über die gesamte Laufzeit hinweg.

Versicherungsschutz und Leistungen

Welche Versicherungen bietet hevianna an?

Gemeinsam mit dem DHV bietet hevianna unter anderem:

  • Gruppenhaftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsabsicherung
  • Berufs-Rechtsschutzversicherung
  • Praxisinhaltsversicherung

 Alle Lösungen sind speziell auf den Berufsalltag von Hebammen abgestimmt.

Was ist das Besondere an der Gruppenhaftpflichtversicherung?

Die Gruppenhaftpflichtversicherung des DHV:

  • deckt alle beruflichen Tätigkeiten von Hebammen ab
  • bietet hohe Deckungssummen (12,5 Mio. € je Schadenfall)
  • schließt individuelle Prämienerhöhungen nach Schadenmeldungen aus
  • kann vom Versicherer nicht gekündigt werden

 Jede Hebamme verfügt über eine eigene, unabhängige Versicherungssumme.

Reicht die Absicherung über Klinik oder Geburtshaus nicht aus?

Nicht immer. Häufig bestehen Selbstbehalte oder Deckungslücken. Zudem bleibt die persönliche Haftung der Hebamme bestehen. Eine eigene Absicherung über den DHV-Gruppenvertrag bietet zusätzliche Sicherheit.

Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen

Für wen gilt die Berufshaftpflichtversicherung?

Für alle Hebammen – unabhängig davon, ob Sie freiberuflich arbeiten, im Geburtshaus tätig sind oder in einer Klinik angestellt sind. Alle beruflichen Tätigkeiten von Hebammen sind im Vertrag abgedeckt.

Warum ist eine Haftpflichtversicherung für Hebammen unverzichtbar?

Hebammen tragen eine hohe Verantwortung. Schon kleine Fehler können große finanzielle Folgen haben. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor existenzbedrohenden Forderungen und gibt Ihnen Sicherheit in Ihrer täglichen Arbeit. 

Welche Vorteile hat der Gruppenvertrag des DHV?
  • Günstigste Prämien durch die Stärke der Gemeinschaft.
  • Hohe Sicherheit durch starke Versicherer.
  • Vertrag speziell auf die Bedürfnisse von Hebammen abgestimmt.
  • Solidarprinzip: Alle profitieren von den guten Konditionen.
  • Persönliche Begleitung im Schadenfall durch Expert*innen.
  • Hohe Deckungssummen: 12,5 Mio. € pro Schadenfall / 20 Mio. € pro Hebamme pro Jahr
Ist ein Gruppenvertrag schlechter als ein Einzelvertrag?

Nein – im Gegenteil. Jede Hebamme hat einen eigenen Anspruch auf Leistungen, ihre individuelle Versicherungssumme und zugleich die günstigen Konditionen durch den Gruppenvertrag.

Kann die Versicherungssumme durch andere Hebammen „aufgebraucht“ werden?

Nein. Jede Hebamme hat ihre eigene Versicherungssumme, unabhängig von den Schadenfällen anderer Kolleginnen.

Wird meine Prämie erhöht, wenn ich einen Schaden melde?

Nein. Im Gruppenvertrag sind individuelle Prämienerhöhungen ausgeschlossen. Auch Kündigungen durch den Versicherer sind nicht möglich.

Sind wirklich alle Hebammentätigkeiten versichert?

Ja. Der Leistungskatalog umfasst sämtliche Tätigkeiten von Hebammen – vom klassischen Wochenbettbesuch bis zu ergänzenden Angeboten wie Yoga oder Wassergymnastik. Der Katalog wird regelmäßig aktualisiert und gibt Ihnen so Sicherheit.

Warum wurde die Deckungssumme auf 12,5 Mio. € angehoben?

Weil Schadenersatzansprüche stetig steigen und es bereits Fälle über 10 Mio. € gab. Mit 12,5 Mio. € sind Sie auch in außergewöhnlichen Situationen bestmöglich abgesichert.

Reicht als angestellte Hebamme die Versicherung des Krankenhauses nicht aus?

Nicht unbedingt. Oft gibt es Selbstbehalte oder Lücken in der Absicherung. Außerdem bleibt Ihre persönliche Haftung bestehen. Deshalb ist eine eigene Absicherung über den DHV sinnvoll.

Wie ist die Absicherung im Geburtshausteam geregelt?

Alle Hebammen eines Geburtshauses müssen über den DHV organisiert und versichert sein. Zusätzlich sind spezielle Ergänzungsverträge notwendig, um Risiken wie Organisationsverschulden oder Betriebsstättenrisiken abzudecken.

Privathaftpflichtversicherung

Ist eine Privathaftpflichtversicherung für Hebammen im DHV enthalten?

Überschrift

Ja. Für versicherte Mitglieder des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) ist eine Privathaftpflichtversicherung automatisch in der Berufshaftpflichtversicherung enthalten. Ein zusätzlicher Abschluss einer separaten Privathaftpflicht ist nicht notwendig.

Welche Schäden deckt die Privathaftpflicht für Hebammen ab?

Die Privathaftpflichtversicherung schützt bei Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden, die im privaten Alltag verursacht werden. Damit bietet sie einen wichtigen finanziellen Schutz außerhalb der beruflichen Tätigkeit als Hebamme.

Wie hoch ist die Versicherungssumme der Privathaftpflicht?

Die Versicherungssumme beträgt 30.000.000 € je Schadenereignis, pauschal für Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung pro Versicherungsjahr ist auf das Doppelte dieser Summe begrenzt.

Wer ist über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für die Hebamme selbst, sondern auch für ihre Familie:

  • der Partner
  • Kinder bis zum 21. Lebensjahr
  • Kinder über 21 Jahre, solange sie sich in Schul‑ oder Berufsausbildung befinden oder mit der Hebamme bzw. dem Partner in häuslicher Gemeinschaft leben
Ist die Hundehalterhaftpflicht für Hebammen mitversichert?

Ja. Die Haftpflicht als Hundehalterin oder ‑hüterin ist in der Privathaftpflicht eingeschlossen, ausgenommen Kampfhunde, sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.

Gibt es eine Selbstbeteiligung in der Privathaftpflicht?

Ja. Die Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Schadenfall.

Was bedeutet die Selbstbeteiligung als Integralfranchise?

Bei einer Integralfranchise gilt:

  • Schäden mit einer anerkannten Entschädigungssumme über 150 € werden vollständig vom Versicherer übernommen

Schäden bis einschließlich 150 € trägt die versicherte Person selbst

Muss ich die Privathaftpflicht separat beantragen?

Nein. Die Privathaftpflichtversicherung für Hebammen besteht automatisch im Rahmen der Berufshaftpflicht, solange eine aktive Versicherung über den DHV besteht.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Hebammen

Was ist versichert?

Versichert sind die finanziellen Folgen, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder allgemeinem Kräfteverfall Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Leistungen erfolgen ab 50 % Berufsunfähigkeit. Im Leistungsfall erhalten Sie die vereinbarte Rente und sind von der Beitragszahlung befreit.

Was ist nicht versichert?

Ein Berufsunfähigkeitsgrad von unter 50 % löst keine Leistungen aus.

Welche Erweiterungen gibt es?
  • Care-Option: lebenslange Weiterzahlung der Rente, wenn bei Ablauf der Leistungsdauer Pflegebedürftigkeit besteht
  • Care-Option plus: zusätzliche Pflegerente ab Eintritt des Pflegefalls, auch während laufender BU-Rente
  • Anschluss-Option Pflegerente: Abschluss einer Pflegerente ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Arbeitsunfähigkeitsrente: Schutz auch bei längerer Krankschreibung (bis zu 24 Monate)
  • Schutz bei schweren Erkrankungen: Einmalzahlung bei z. B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder MS, in Höhe der 12- bis 36-fachen BU-Rente – bis zu 9-mal während der Laufzeit abrufbar
Was ist zu beachten?
  • Höchsteintrittsalter: 55 Jahre
  • Je nach Gesundheitszustand vereinfachte Erklärung oder umfassende Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Für die Leistungsprüfung müssen ärztliche Berichte, Unterlagen zu Beruf und Tätigkeit sowie Angaben zu behandelnden Ärzten und Einrichtungen eingereicht werden

Die Kosten der Nachweise trägt die versicherte Person.

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
  • Beginn: mit Erhalt des Versicherungsscheins (oder zu einem späteren, vereinbarten Termin)
  • Ende: mit Ablauf der Vertragsdauer, bei Kündigung, bei Beitragsfreistellung ohne ausreichende Mindestrente oder mit dem Tod der versicherten Person
Welche Vorteile bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung für Hebammen?
  • Finanzielle Sicherheit im Krankheits- oder Pflegefall
  • Frühzeitige Absicherung sichert günstige Beiträge
  • Flexible Gestaltung durch zahlreiche Zusatzoptionen
  • Maßgeschneiderter Schutz für die besonderen Anforderungen von Hebammen

Berufsrechtsschutzversicherung für Hebammen

Wer kann die Berufsrechtsschutzversicherung abschließen?

Die Versicherung kann von Hebammen abgeschlossen werden, die bereits eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Auf Wunsch lässt sich die Rechtsschutzversicherung direkt ergänzend hinzufügen.

Warum ist die Rechtsschutzversicherung so günstig?

Es handelt sich um eine Gruppenversicherung, die über den Deutschen Hebammenverband e.V. organisiert wird. Dadurch profitieren Sie von besonders günstigen Konditionen – der Jahresbeitrag liegt aktuell bei nur 21,40 €. Für außerordentliche Mitglieder und werdende Hebammen ist der Schutz sogar beitragsfrei.

Welche Leistungen sind enthalten?

Der Rechtsschutz deckt Sie bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit ab, z. B.:

  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Streitigkeiten mit Krankenkassen oder Behörden
  • Arbeitsrechtliche Konflikte (für angestellte Hebammen inkl. Aufhebungsverträge)
  • Verwaltungsverfahren (z. B. Aberkennung der Berufsurkunde)
  • Belegverträge mit Kliniken
  • Schadenersatzforderungen (wenn Sie selbst Ansprüche geltend machen)
Gibt es die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu erweitern?

Ja. Auf Wunsch können Sie einen ergänzenden Rechtsschutz abschließen, der auch den privaten Bereich abdeckt. So sind Sie nicht nur im Beruf, sondern auch im Alltag rechtlich bestens abgesichert.

Welche Vorteile bietet die Rechtsschutzversicherung für Hebammen?
  • Sehr günstiger Beitrag durch Gruppenversicherung
  • Absicherung typischer beruflicher Risiken
  • Kostenübernahme für Anwalt und Gericht bis 2 Mio. € je Fall
  • Telefonische Erstberatung inklusive
  • Erweiterbar um privaten Rechtsschutz

Schadenfall & Begleitung

Was passiert, wenn es zu einem Schaden kommt?

Im Schadenfall begleitet hevianna die betroffene Hebamme persönlich und fachlich. Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Versicherer, koordinieren die Abläufe und stehen als feste Ansprechpersonen zur Seite.

Was bedeutet „Second Victim“?

Bei schweren Schadenereignissen geraten Hebammen häufig selbst in eine emotionale Ausnahmesituation. Dieses Erleben wird als „Second Victim“ bezeichnet. hevianna berücksichtigt diese Perspektive ausdrücklich in der Schadenbegleitung.

Muss ich mit Nachteilen rechnen, wenn ich einen Schaden melde?

Nein. Im DHV-Gruppenvertrag sind individuelle Prämienerhöhungen ausgeschlossen, und auch eine Kündigung durch den Versicherer ist nicht möglich.

Warum wir eng mit dem Deutschen Hebammenverband zusammenarbeiten

Warum ist die Mitgliedschaft im DHV Voraussetzung für den Versicherungsschutz?

Weil wir die Versicherungen exklusiv für Mitglieder des Deutschen Hebammenverbands entwickeln. Nur so können wir sicherstellen, dass die Absicherungen wirklich den Bedürfnissen von Hebammen entsprechen und zu besonders günstigen Konditionen angeboten werden. 

Welche Vorteile habe ich durch die enge Zusammenarbeit mit dem DHV?
  • Günstigere Beiträge durch die Stärke der Gemeinschaft
  • Mehr Verhandlungsmacht gegenüber Versicherern
  • Lösungen, die auf den Alltag von Hebammen zugeschnitten sind
  • Im Schadenfall greift die Versicherung wie vereinbart – ohne überraschende Ausschlüsse.  
 Was bedeutet das konkret für mich als Hebamme?

Sie profitieren von einem Versicherungsschutz, der Ihre Arbeit kennt, Ihre besonderen Herausforderungen berücksichtigt und Sie im Ernstfall zuverlässig absichert.

Mehrwert über Versicherungen hinaus

Bietet hevianna mehr als klassischen Versicherungsschutz?

Ja. Ergänzend zum Versicherungsschutz bietet hevianna:

  • systematisches Risikomanagement
  • kostenfreie Simulationstrainings für freiberufliche Hebammen
  • Unterstützung bei der Zertifizierung hebammengeleiteter Kreißsäle (HKS+)

Ziel ist es, Sicherheit nicht nur abzusichern, sondern aktiv zu stärken.

Was ist das HKS+-Zertifikat?

Das HKS+-Zertifikat ist ein vom Deutscher Hebammenverband verliehenes Gütesiegel für hebammengeleitete Kreißsäle. Es macht Qualität, strukturierte Abläufe und Sicherheit sichtbar und stärkt die Rolle der Hebammen in der klinischen Geburtshilfe.

Netzwerk & Hintergrund

Welche Rolle spielt die Ecclesia Gruppe?

hevianna ist Teil der Ecclesia Gruppe, des größten deutschen Versicherungsmaklers im Gesundheits- und Sozialwesen. Dieses Netzwerk ermöglicht zusätzliche Expertise, etwa in der Risiko- und Qualitätsberatung, ohne die Unabhängigkeit von hevianna einzuschränken.

Wie kann ich Kontakt aufnehmen?

Hebammen erreichen hevianna telefonisch oder schriftlich über die bekannten Kontaktwege. Die Beratung erfolgt persönlich, verständlich und ohne Zeitdruck.

Kontakt

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Direkt. Persönlich. Erreichbar.

Unser Team hilft Ihnen bei Fragen rund um den Versicherungsschutz und im Schadensfall weiter.

hevianna Versicherungsdienst GmbH

Englschalkinger Straße 12
81925 München

Telefon: +49 89 741154 710
E-Mail: info(at)hevianna-versicherungsdienst(dot)de