Sicherheit für Ihre Arbeit

Gemeinsam mit dem Deutschen Hebammenverband bieten wir maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Hebammen – für rechtliche, gesundheitliche und materielle Risiken. Damit Sie sich voll auf Ihre Berufung konzentrieren können.

Berufshaftpflicht-Versicherung

Entwickelt speziell für Hebammen, deckt alle Tätigkeiten ab bei besonders günstigen Konditionen.

Privathaftpflicht-Versicherung

Umfassender Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden für die Hebamme und ihre Familie.

Berufsrechtsschutz-Versicherung

Schützt Hebammen vor den finanziellen Folgen rechtlicher Auseinandersetzungen.

Praxisinhaltsversicherung

Versichert sind die gesamte Betriebseinrichtung, Vorräte sowie die Betriebsunterbrechung nach einem Schaden.

Berufsunfähigkeits-Absicherung

Sichert die Existenz als Hebamme ab, bietet finanzielle Unabhängigkeit und flexible Zusatzoptionen.

Gemeinsam stark: Ihre Haftpflicht im DHV-Gruppenvertrag 

Berufshaftpflichtversicherung

Als Hebamme tragen Sie eine große Verantwortung – für Schwangere, Neugeborene und Familien. Umso wichtiger ist es, dass Sie im Ernstfall nicht allein für Schäden haften müssen. Die Gruppenhaftpflichtversicherung des Deutschen Hebammenverbands (DHV) bietet Ihnen genau diesen Schutz: Sie ist speziell für Hebammen entwickelt, deckt alle Tätigkeiten ab – ob freiberuflich, im Geburtshaus oder angestellt im Krankenhaus – und ermöglicht durch die Stärke der Gemeinschaft besonders günstige Konditionen.

So können Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren – mit dem guten Gefühl, im Hintergrund zuverlässig abgesichert zu sein. 

Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen

Für wen gilt die Berufshaftpflichtversicherung?

Für alle Hebammen – unabhängig davon, ob Sie freiberuflich arbeiten, im Geburtshaus tätig sind oder in einer Klinik angestellt sind. Alle beruflichen Tätigkeiten von Hebammen sind im Vertrag abgedeckt.

Warum ist eine Haftpflichtversicherung für Hebammen unverzichtbar?

Hebammen tragen eine hohe Verantwortung. Schon kleine Fehler können große finanzielle Folgen haben. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor existenzbedrohenden Forderungen und gibt Ihnen Sicherheit in Ihrer täglichen Arbeit. 

Welche Vorteile hat der Gruppenvertrag des DHV?
  • Günstigste Prämien durch die Stärke der Gemeinschaft.
  • Hohe Sicherheit durch starke Versicherer.
  • Vertrag speziell auf die Bedürfnisse von Hebammen abgestimmt.
  • Solidarprinzip: Alle profitieren von den guten Konditionen.
  • Persönliche Begleitung im Schadenfall durch Expert*innen.
  • Hohe Deckungssummen: 12,5 Mio. € pro Schadenfall / 20 Mio. € pro Hebamme pro Jahr
Ist ein Gruppenvertrag schlechter als ein Einzelvertrag?

Nein – im Gegenteil. Jede Hebamme hat einen eigenen Anspruch auf Leistungen, ihre individuelle Versicherungssumme und zugleich die günstigen Konditionen durch den Gruppenvertrag.

Kann die Versicherungssumme durch andere Hebammen „aufgebraucht“ werden?

Nein. Jede Hebamme hat ihre eigene Versicherungssumme, unabhängig von den Schadenfällen anderer Kolleginnen.

Wird meine Prämie erhöht, wenn ich einen Schaden melde?

Nein. Im Gruppenvertrag sind individuelle Prämienerhöhungen ausgeschlossen. Auch Kündigungen durch den Versicherer sind nicht möglich.

Sind wirklich alle Hebammentätigkeiten versichert?

Ja. Der Leistungskatalog umfasst sämtliche Tätigkeiten von Hebammen – vom klassischen Wochenbettbesuch bis zu ergänzenden Angeboten wie Yoga oder Wassergymnastik. Der Katalog wird regelmäßig aktualisiert und gibt Ihnen so Sicherheit.

Warum wurde die Deckungssumme auf 12,5 Mio. € angehoben?

Weil Schadenersatzansprüche stetig steigen und es bereits Fälle über 10 Mio. € gab. Mit 12,5 Mio. € sind Sie auch in außergewöhnlichen Situationen bestmöglich abgesichert.

Reicht als angestellte Hebamme die Versicherung des Krankenhauses nicht aus?

Nicht unbedingt. Oft gibt es Selbstbehalte oder Lücken in der Absicherung. Außerdem bleibt Ihre persönliche Haftung bestehen. Deshalb ist eine eigene Absicherung über den DHV sinnvoll.

Wie ist die Absicherung im Geburtshausteam geregelt?

Alle Hebammen eines Geburtshauses müssen über den DHV organisiert und versichert sein. Zusätzlich sind spezielle Ergänzungsverträge notwendig, um Risiken wie Organisationsverschulden oder Betriebsstättenrisiken abzudecken.

Mitversichert für DHV Mitglieder

Privathaftpflichtversicherung – für Sie und Ihre Familie

Als versichertes Mitglied des DHV profitieren Hebammen von einem umfassenden Privathaftpflichtschutz für sich und ihre Familien, der bereits in der Berufshaftpflichtversicherung enthalten ist. Versichert ist auch die Haftpflicht als Hundehalterin oder ‑hüterin (ausgenommen Kampfhunde), sofern hierfür kein anderer Versicherungsschutz besteht.

Die Versicherungssumme beträgt 30.000.000 € je Schadenereignis, pauschal für Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden. Die maximale Gesamtleistung pro Versicherungsjahr beläuft sich auf das Doppelte der Versicherungssumme.

Der Schutz gilt nicht nur für die Hebamme selbst, sondern auch für ihre Familie: Mitversichert sind der Partner sowie Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Auch nach dem 21. Lebensjahr besteht Versicherungsschutz, solange sich die Kinder in Schul‑ oder Berufsausbildung befinden oder in häuslicher Gemeinschaft mit der Hebamme oder dem Partner leben.

Im Schadenfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 € in Form einer Integralfranchise. Das bedeutet: Schäden mit einer anerkannten Entschädigungssumme über 150 € werden vollständig ersetzt; Schäden bis einschließlich 150 € trägt die versicherte Person selbst.

Privathaftpflichtversicherung

Ist eine Privathaftpflichtversicherung für Hebammen im DHV enthalten?

Überschrift

Ja. Für versicherte Mitglieder des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) ist eine Privathaftpflichtversicherung automatisch in der Berufshaftpflichtversicherung enthalten. Ein zusätzlicher Abschluss einer separaten Privathaftpflicht ist nicht notwendig.

Welche Schäden deckt die Privathaftpflicht für Hebammen ab?

Die Privathaftpflichtversicherung schützt bei Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden, die im privaten Alltag verursacht werden. Damit bietet sie einen wichtigen finanziellen Schutz außerhalb der beruflichen Tätigkeit als Hebamme.

Wie hoch ist die Versicherungssumme der Privathaftpflicht?

Die Versicherungssumme beträgt 30.000.000 € je Schadenereignis, pauschal für Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung pro Versicherungsjahr ist auf das Doppelte dieser Summe begrenzt.

Wer ist über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für die Hebamme selbst, sondern auch für ihre Familie:

  • der Partner
  • Kinder bis zum 21. Lebensjahr
  • Kinder über 21 Jahre, solange sie sich in Schul‑ oder Berufsausbildung befinden oder mit der Hebamme bzw. dem Partner in häuslicher Gemeinschaft leben
Ist die Hundehalterhaftpflicht für Hebammen mitversichert?

Ja. Die Haftpflicht als Hundehalterin oder ‑hüterin ist in der Privathaftpflicht eingeschlossen, ausgenommen Kampfhunde, sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.

Gibt es eine Selbstbeteiligung in der Privathaftpflicht?

Ja. Die Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Schadenfall.

Was bedeutet die Selbstbeteiligung als Integralfranchise?

Bei einer Integralfranchise gilt:

  • Schäden mit einer anerkannten Entschädigungssumme über 150 € werden vollständig vom Versicherer übernommen

Schäden bis einschließlich 150 € trägt die versicherte Person selbst

Muss ich die Privathaftpflicht separat beantragen?

Nein. Die Privathaftpflichtversicherung für Hebammen besteht automatisch im Rahmen der Berufshaftpflicht, solange eine aktive Versicherung über den DHV besteht.

Ihr Recht. Ihr Schutz. Ihre Sicherheit als Hebamme.

Berufsrechtsschutzversicherung

Ob freiberuflich tätig, im Geburtshaus oder im Krankenhaus angestellt – Hebammen tragen eine besondere Verantwortung. Damit Sie sich im Ernstfall ganz auf Ihre Arbeit und Ihre Familien konzentrieren können, gibt es die Berufsrechtsschutzversicherung für Hebammen.

Sie ergänzt Ihre Berufshaftpflicht optimal und schützt Sie vor den finanziellen Folgen rechtlicher Auseinandersetzungen. Von Streitigkeiten mit Krankenkassen über arbeitsrechtliche Konflikte bis hin zu Ermittlungsverfahren: Mit dem Gruppenvertrag des Deutschen Hebammenverbandes profitieren Sie von einem umfassenden Schutz zu besonders günstigen Konditionen – und können den Versicherungsschutz bei Bedarf sogar um den privaten Bereich erweitern.

Im folgenden FAQ finden Sie alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Voraussetzungen, Vorteilen und Grenzen der Berufs-Rechtsschutz-Versicherung für Hebammen.

Berufsrechtsschutzversicherung für Hebammen

Wer kann die Berufsrechtsschutzversicherung abschließen?

Die Versicherung kann von Hebammen abgeschlossen werden, die bereits eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Auf Wunsch lässt sich die Rechtsschutzversicherung direkt ergänzend hinzufügen.

Warum ist die Rechtsschutzversicherung so günstig?

Es handelt sich um eine Gruppenversicherung, die über den Deutschen Hebammenverband e.V. organisiert wird. Dadurch profitieren Sie von besonders günstigen Konditionen – der Jahresbeitrag liegt aktuell bei nur 21,40 €. Für außerordentliche Mitglieder und werdende Hebammen ist der Schutz sogar beitragsfrei.

Welche Leistungen sind enthalten?

Der Rechtsschutz deckt Sie bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit ab, z. B.:

  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Streitigkeiten mit Krankenkassen oder Behörden
  • Arbeitsrechtliche Konflikte (für angestellte Hebammen inkl. Aufhebungsverträge)
  • Verwaltungsverfahren (z. B. Aberkennung der Berufsurkunde)
  • Belegverträge mit Kliniken
  • Schadenersatzforderungen (wenn Sie selbst Ansprüche geltend machen)
Gibt es die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu erweitern?

Ja. Auf Wunsch können Sie einen ergänzenden Rechtsschutz abschließen, der auch den privaten Bereich abdeckt. So sind Sie nicht nur im Beruf, sondern auch im Alltag rechtlich bestens abgesichert.

Welche Vorteile bietet die Rechtsschutzversicherung für Hebammen?
  • Sehr günstiger Beitrag durch Gruppenversicherung
  • Absicherung typischer beruflicher Risiken
  • Kostenübernahme für Anwalt und Gericht bis 2 Mio. € je Fall
  • Telefonische Erstberatung inklusive
  • Erweiterbar um privaten Rechtsschutz

Sicherheit für Ihre Ausstattung

Praxisinhaltsversicherung

Als selbstständige Hebamme investieren Sie viel in Ihre Praxis und Ihre Ausstattung: Möbel, medizinische Geräte, Instrumente, Verbrauchsmaterialien. All das ist die Grundlage für Ihre tägliche Arbeit – und gleichzeitig einem hohen Risiko ausgesetzt. Ein Brand, ein Wasserschaden, ein Einbruch oder auch ein Vandalismusschaden können innerhalb weniger Minuten das zerstören, was Sie sich mühsam aufgebaut haben.

Die Praxisinhaltsversicherung schützt Sie vor genau diesen Gefahren. Versichert sind Ihre gesamte Betriebseinrichtung sowie Ihre Vorräte – unter anderem gegen:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Glasbruch
  • Einbruchdiebstahl  
  • Diebstahl beweglicher Gegenstände

Auch die Betriebsunterbrechung nach einem Schaden ist mit abgesichert – damit Sie keine finanziellen Einbußen erleiden, wenn Ihre Praxis vorübergehend nicht genutzt werden kann.

Ein besonders praxisnaher Baustein: Das Abhandenkommen des Hebammenkoffers ist bis zu 2.500 Euro mitversichert. Denn wir wissen, wie wichtig dieses Arbeitsmittel für Ihren Alltag ist.

Warum ist diese Versicherung so wichtig?

Gerade für freiberufliche Hebammen ist die Praxisinhaltsversicherung unverzichtbar. Sie stellt sicher, dass Sie im Schadenfall nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben – und schnell wieder arbeitsfähig sind. So behalten Sie Ihre finanzielle Stabilität und können sich weiterhin ganz auf Ihre Arbeit mit den Familien konzentrieren.

Damit Ihre Arbeit nicht Ihr Risiko wird

Berufsunfähigkeitsabsicherung

Hebammen sind in ihrem Beruf körperlich, geistig und emotional stark gefordert – ob  in freiberuflicher Tätigkeit, im Geburtshaus oder im Kreißsaal. Doch Krankheit, Unfall oder anhaltende Belastung können dazu führen, dass Sie Ihre Arbeit nicht mehr ausüben können. Die finanziellen Folgen sind erheblich: Einkommen und Existenz sind unmittelbar gefährdet.

Mit der Berufsunfähigkeitsabsicherung für Hebammen schützen Sie sich zuverlässig vor diesem Risiko. Sie erhalten im Leistungsfall die vereinbarte Rente, sind von der Beitragszahlung befreit und bleiben finanziell unabhängig. Durch optionale Erweiterungen können Sie den Schutz noch gezielter an Ihre persönliche Lebenssituation anpassen – bis hin zu einer lebenslangen Pflegerente oder zusätzlichem Schutz bei schweren Erkrankungen. Sie profitieren von einer reduzierten und vereinfachten Gesundheitsprüfung im Vorfeld und häufigeren Anerkennungen des Rechtenanspruchs.

Im folgenden FAQ finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berufsunfähigkeitsabsicherung für Hebammen. 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Hebammen

Was ist versichert?

Versichert sind die finanziellen Folgen, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder allgemeinem Kräfteverfall Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Leistungen erfolgen ab 50 % Berufsunfähigkeit. Im Leistungsfall erhalten Sie die vereinbarte Rente und sind von der Beitragszahlung befreit.

Was ist nicht versichert?

Ein Berufsunfähigkeitsgrad von unter 50 % löst keine Leistungen aus.

Welche Erweiterungen gibt es?
  • Care-Option: lebenslange Weiterzahlung der Rente, wenn bei Ablauf der Leistungsdauer Pflegebedürftigkeit besteht
  • Care-Option plus: zusätzliche Pflegerente ab Eintritt des Pflegefalls, auch während laufender BU-Rente
  • Anschluss-Option Pflegerente: Abschluss einer Pflegerente ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Arbeitsunfähigkeitsrente: Schutz auch bei längerer Krankschreibung (bis zu 24 Monate)
  • Schutz bei schweren Erkrankungen: Einmalzahlung bei z. B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder MS, in Höhe der 12- bis 36-fachen BU-Rente – bis zu 9-mal während der Laufzeit abrufbar
Was ist zu beachten?
  • Höchsteintrittsalter: 55 Jahre
  • Je nach Gesundheitszustand vereinfachte Erklärung oder umfassende Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Für die Leistungsprüfung müssen ärztliche Berichte, Unterlagen zu Beruf und Tätigkeit sowie Angaben zu behandelnden Ärzten und Einrichtungen eingereicht werden

Die Kosten der Nachweise trägt die versicherte Person.

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
  • Beginn: mit Erhalt des Versicherungsscheins (oder zu einem späteren, vereinbarten Termin)
  • Ende: mit Ablauf der Vertragsdauer, bei Kündigung, bei Beitragsfreistellung ohne ausreichende Mindestrente oder mit dem Tod der versicherten Person
Welche Vorteile bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung für Hebammen?
  • Finanzielle Sicherheit im Krankheits- oder Pflegefall
  • Frühzeitige Absicherung sichert günstige Beiträge
  • Flexible Gestaltung durch zahlreiche Zusatzoptionen
  • Maßgeschneiderter Schutz für die besonderen Anforderungen von Hebammen

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Direkt. Persönlich. Erreichbar.

Unser Team hilft Ihnen bei Fragen rund um den Versicherungsschutz und im Schadensfall weiter.

hevianna Versicherungsdienst GmbH

Englschalkinger Straße 12
81925 München

Telefon: +49 89 741154 710
E-Mail: info(at)hevianna-versicherungsdienst(dot)de